Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung
1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ (Pictogramm unten) bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Elektrogeräte an entsprechende Sammelstellen zurückzugeben. Diese sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Das heißt, die Entsorgung über den Hausmüll, wie Restmülltonne oder gelbe Tonne/gelber Sack ist untersagt. Wir bitten Sie um korrekte Entsorgung in den speziellen Sammel- und Rückgabestellen.
2. Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten Produkte Batterien, Akkumulatoren (Akkus) oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, so müssen diese vor der eigentlichen Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. Bitte beachten Sie hierzu unseren gesonderten Hinweis zur Batterieentsorgung.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Wir sind nicht Hersteller im Sinne des ElektroG.